Transparenzregister: Meldepflicht verschärft
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 6 October 2021
Essen - Die Bürokratie in der Bundesrepublik Deutschland wird immer mehr zu einem Moloch. Im Mittelstand entwickeln sich alle möglichen Vorschriften und Auflagen zu einem derart komplexen Bereich, den ein Unternehmer nicht mehr abarbeiten kann. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass das Transparenzregister am 27.06.2017 zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie eingeführt wurde (EU-Richtlinie 2015/849 vom 20.05.2015). Schon zum damaligen Zeitpunkt hat es aufgrund der hiermit verbundenen Bußgelder bei Nichtbeachtung erhebliche Aufregung gegeben. Jetzt geht es weiter. Am 01.08.2021 trat nunmehr das vom Bundestag verabschiedete Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) in Kraft.