Bußgeldnovelle: Ab November tut's weh
Verfasser: pr-gateway on Monday, 11 October 2021ARAG Experten informieren über die Bußgeldnovelle, die ab November in Kraft tritt
Eigentlich sollten sie schon lange gelten. Wegen eines Formfehlers waren die verschärften Bußgeldregeln für Verkehrsteilnehmer seit April 2020 allerdings außer Kraft gesetzt. Doch nun geht es Rasern, Falschparkern und Posern finanziell an den Kragen. Der Bundesrat hat der Bußgeldnovelle vergangenen Freitag zugestimmt und in drei Wochen soll sie in Kraft treten. Ziel des geänderten Bußgeldkataloges ist es vor allem, die Sicherheit für den Rad- und Fußgängerverkehr zu erhöhen. Die ARAG Experten geben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Das ist neu
Ähnlich wie das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz, das nun 55 statt 35 Euro kosten wird, müssen Autofahrer, die unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge parken, ebenfalls ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zahlen.