In der Homöopathie gibt es bestimmte Formulierungen die beachtet werden müssen.
Die Werbung für Arzneimittel unterliegt zurecht strengen Kriterien. Schließlich geht es um die Gesundheit der Menschen. Im Falle der Homöopathie hat jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt zu einem homöopathischen Präparat gegen Kopfschmerzen aufgehoben und heilsversprechende Werbeaussagen untersagt. Heilungserfolge müssten mit Studien nachgewiesen sein, um zum Beispiel von einer "effektiven Wirkung" sprechen zu können. Klar ist: Das Urteil wird dazu führen, dass Hersteller von homöopathischen Arzneimitteln ihre Marketingstrategien überdenken müssen. Wie andere Medikamente, OTC Präparate - und im Übrigen auch Ärzte und Therapeuten - unterliegen damit homöopathische Präparate strengen Regeln was werbliche Aussagen angeht. Das stärkt die Rolle der Beratung des verordnenden Arztes wie des Apothekers.