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Ein Lichtermeer für den Klimaschutz

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Ein Lichtermeer für den Klimaschutz
Lichtermeer

Ein Lichtermeer für den Klimaschutz!
Auch wenn jeder einzelne zum Klimaschutz beitragen kann - ein rascher Wandel kann nur noch durch rigoroser- und sofortiger Schritte, seitens der weltweiten Politik in Gang gesetzt werden!
Wir fordern eine lebenswerte Zukunft und verlangen sofortige Maßnahmen!
Mach mit, bei der Demo zur UN-Klimaschutzkonferenz 2021:
Vom 01.11. - 12.11.2021 um jeweils 19:00 Uhr, schwenken wir von zu Hause aus, oder einem öffentlichen Platz (gut sichtbar) mittels Handy oder Taschenlampe, für ein paar Minuten ein Licht und setzen damit ein gemeinsames Zeichen für den Klimaschutz, das nicht mehr zu übersehen ist - Jeder kann mitmachen!

Wir sind die erste Generation, die den Klimawandel spürt, und die letzte, die etwas dagegen tun kann. (Barack Obama)

www.lichtermeer-2021.org

Organisation - Lichtermeer-2021

Mein Kind gehört mir!

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Unabhängig vom Sorgerecht haben Kinder von getrennt lebenden Elternpaaren das Recht, mit beiden Elternteilen Zeit zu verbringen. Die genaue Ausgestaltung dieses Umgangsrechts ist gesetzlich nicht definiert. Eltern legen die Regeln vielmehr gemeinsam und individuell fest, das Wohl des Kindes selbstverständlich im Fokus. Doch so selbstverständlich ist das oftmals gar nicht. Denn viele Trennungen laufen eben nicht rund, sondern sind von Streitereien und vom Gegeneinander geprägt. Was auf der Strecke bleibt, ist dann meist das, was es auf jeden Fall zu schützen gilt: Das Wohl des Kindes. Die ARAG Experten geben Tipps, wie ein gesunder Umgang aller Beteiligten gelingen kann.

Gleiches Recht für alle
Ob persönlich, per Textnachricht oder telefonisch - nicht nur das Kind hat ein Recht darauf, seine leiblichen Eltern oder beispielsweise auch Großeltern oder Geschwister regelmäßig zu sehen. Auch Eltern haben das Recht, und sogar die Pflicht, einen regelmäßigen Kontakt zum Kind zu pflegen. Und zwar unabhängig davon, ob sie sorgeberechtigt sind.

Unisys: Neue Software für Airlines trackt einzelne Frachtstücke

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 Neue Software für Airlines trackt einzelne Frachtstücke

Hattersheim/Thalwil/Wien, 24. August 2021 - Unisys (NYSE: UIS), globales Unternehmen für IT-Lösungen, präsentiert eine neue Softwarefunktion, die es Fluggesellschaften erstmals ermöglicht, den Status und Standort jedes einzelnen Frachtstücks im Laufe seiner gesamten Reise nachzuvollziehen. Airlines und Speditionsunternehmen erreichen somit ganz neue Möglichkeiten an Transparenz entlang ihrer kompletten Lieferkette.
Die neue, speziell für Fluggesellschaften verfügbare Funktion Piece-Level-Tracking (PLT) ist in die Anwendung Unisys Cargo Core integriert und erlaubt den Airlines eine effizientere und schnellere Abwicklung von Frachtsendungen. Versandunternehmen verfügen bereits über eine ähnliche Technologie, konnten jedoch PLT bisher nur über ihre eigenen Flugzeuge nutzen und nicht, wenn sie eine Fluggesellschaft mit dem Transport der Fracht beauftragten.

Pegasus-Spyware und das Problem der elektronischen Massenüberwachung für Menschenrechte und Demokratie

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Die jüngsten Enthüllungen über die Pegasus-Spyware sind nur die neuesten in einer langen Reihe beunruhigender Nachrichten über die digitale Massenüberwachung. Im Zentrum des Problems steht die technologische Möglichkeit für Regierungen und Unternehmen, jeden unter eine vollständige elektronische Überwachung zu stellen und damit das Menschenrecht auf Privatsphäre zu verletzen. Abgesehen von dem schweren Verlust der persönlichen Freiheit, den jeder Einzelne erleidet, der Opfer elektronischer Ausspähung wird, stellt sich eine politische Frage: Wie viel Privatsphäre sind wir bereit, für die Sicherheit vor Bedrohungen zu opfern?

Ein Großteil der Kontroversen um die neuesten Enthüllungen dreht sich um die Tatsache, dass Technologie für die elektronische Überwachung an sogenannte "unterdrückerische Regime" verkauft wurde. Aber warum sind westliche Regierungen und Unternehmen an der Spitze der Entwicklung digitaler Überwachungstechnologien, die das Menschenrecht auf Privatsphäre ihrer eigenen Bürger verletzen können, wenn sie Freiheit und Demokratie wirklich schätzen? Liegt es nur daran, dass ihre Unternehmen technologisch fortschrittlich genug sind, oder gibt es auch politische Faktoren?

ERP-Software Trends 2021: ERP-Systeme im Zentrum der Daten-Clouds

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 ERP-Systeme im Zentrum der Daten-Clouds
ERP Software Studie 2021 von SoftSelect ab sofort erhältlich

Mit dem Ausbau der Daten-Welten aus der Cloud und der wachsenden Vernetzung von Technologie-Stacks in den Lieferketten kommt den Unternehmensanwendungen - allen voran dem ERP-System als digitales Abbild der Ablauforganisation und Steuerungsinstrument der unternehmerischen Wertschöpfung - die komplexe Aufgabe zu, die Integration dieser Daten-Welten in das betriebswirtschaftliche Herz des Unternehmens zu übernehmen und im Sinne der Unternehmensziele nutzbar zu machen. Trends wie Big Data Analytik und Künstliche Intelligenz (KI), Mobility, Microservices oder die Verschmelzung von Produktion und IT befeuern zudem den digitalen Wandel und erleichtern die Etablierung neuer, vermehrt digital unterstützter Geschäftsmodelle. Das Hamburger Marktforschungs- und Beratungshaus SoftSelect hat im Rahmen seiner SoftTrend Studie ERP-Software 2021 insgesamt 157 ERP-Lösungen unter die Lupe genommen und zeigt aktuelle Markt- und Entwicklungstrends rund um das ERP-System auf.

Die ärztliche Versorgung in der Region aufrechterhalten

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Arbeitsrecht in Nürnberg: Gleiches Geld für gleiche Arbeit

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 Gleiches Geld für gleiche Arbeit
Eine Anwältin für Arbeitsrecht informiert über die Gleichstellung des Entgeltes beider Geschlechter.

NÜRNBERG. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Arbeitsrecht nimmt den Arbeitgeber in die Pflicht zu begründen, dass eine unterschiedliche Bezahlung von Männern und Frauen in Vergleichspositionen nicht auf Geschlechtsmerkmale zurückzuführen ist. Das Gericht stellte klar. Verdient eine Frau weniger als ihre männliche Vergleichsperson, gelte dies als Kriterium für eine Benachteiligung wegen Geschlechts. Es sei dann Aufgabe des Arbeitgebers, diese Vermutung zu widerlegen (Urt. v. 21.1.2021, Az. 8 AZR 488 / 19.).

Fachanwältin für Arbeitsrecht in Nürnberg schildert aktuelle Entscheidung des BAG

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