Dein Garten ist unser Garten
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 13 July 2021ARAG Experten informieren über angemietete Gärten im Mehrfamilienhaus
Gerade in den warmen Sommermonaten ist ein Garten ein Segen. Man ist schnell draußen und kann den Eisschrank mit einem kühlen Erfrischungsgetränk fast von der Sonnenliege aus erreichen. Hat man ein Einfamilienhaus gemietet, gibt es einen Vertrag zwischen Mieter und Vermieter, der alles regelt. Kniffliger wird es, wenn im Mehrfamilienhaus mehrere Mietparteien Anspruch auf den Garten haben. Da kommen dann schnell Fragen auf wie: Wer darf was und wann im Garten machen? Wer pflegt ihn und wie verhält es sich mit den Kosten? ARAG Experten haben sich die Rechtslage angeschaut und geben einen Überblick.