Sonderausgabe: Die neue Home-Office-Regelung
Verfasser: pr-gateway on Sunday, 7 February 2021
Am 22.01.2021 wurde aufgrund des § 18 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) verkündet, die dem Ziel dient, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren und Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Wer sich davon erhofft hat, einen einklagbaren Anspruch auf Ausübung der Tätigkeit im Home-Office zu erhalten, wird enttäuscht. Tatsächlich existiert lediglich eine zu-nächst bis zum 15.03.2021 befristete Angebotsverpflichtung des Arbeitgebers.