Der ERGO Rechtsschutz Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Familienrecht
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 19 November 2019Geschiedene Eltern: Wer bestimmt den Kindergarten?
Haben geschiedene Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind, müssen sie sich bei wichtigen Themen einigen. Können sie keine Einigung darüber erzielen, in welchen Kindergarten das Kind gehen soll, bestimmt das Gericht, wer von beiden entscheiden darf. Maßgeblich ist dabei das Kindeswohl. Besucht das Kind schon seit einiger Zeit einen Kindergarten und fühlt sich dort wohl, ist ihm ein Wechsel nicht zuzumuten. So hat laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Worum ging es bei Gericht?