Üble Nachrede per WhatsApp - außerordentliche Kündigung
Verfasser: pr-gateway on Friday, 28 February 2020
Verbreitet eine Arbeitnehmerin eine unzutreffende Behauptung, die geeignet ist, den Ruf eines Kollegen erheblich zu beeinträchtigen per WhatsApp an eine andere Kollegin, kann dies einen Grund darstellen, der den Arbeitgeber auch zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt.
LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 14.03.2019, - 17 Sa 52/18
(Leitsatz vom Verfasser)
Die Klägerin wurde von der Beklagten als kaufmännische Angestellte eingestellt. Die Parteien vereinbarten u.a. eine Probezeit von 6 Monaten, innerhalb derer das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen beendet werden können soll.
Nur wenige Tage nach Beginn des Arbeitsverhältnisses, also noch innerhalb der Probezeit, informierte die Klägerin eine Kollegin mittels des Messenger-Dienstes "WhatsApp" über den Inhalt eines gerade stattgefundenen Gesprächs mit einigen flüchtigen Bekannten, vor allem über das (unzutreffende) Gerücht, ein Mitarbeiter der Beklagten (gleichzeitig Vater des Geschäftsführers) sei ein verurteilter Vergewaltiger.