Vermögensausgleich und Steuervorteile mit der Güterstandsschaukel
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 22 August 2019Ein neuer Fachbeitrag der Kanzlei Selzer Reiff Rechtsanwälte Notare informiert über die Vorteile und Möglichkeiten der sogenannten Güterstandsschaukel in der Vermögens- und Nachlassregelung.
Frankfurt, 22. August 2019 - Das Vermögen in einer Ehe ist nicht immer gleich verteilt. Gerade bei größeren Vermögen und Immobilienbesitz kann dies bei der Übertragung durch Schenkung oder Erbschaft zu steuerlichen Nachteilen führen. Mithilfe der sogenannten Güterstandsschaukel kann ein Vermögensausgleich geschaffen werden und steuerliche Freibeträge lassen sich besser ausschöpfen. Bettina Selzer, Notarin in Frankfurt, stellt dies in einem neuen Fachbeitrag vor.
Bei der Übertragung von Vermögen durch Schenkung oder Erbschaft werden in der Regel Steuern fällig. Ausgenommen hiervon sind Freibeträge, die je nach Beziehungsstatus und Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch ausfallen. Dem Ehepartner steht zum Beispiel ein Freibetrag von 500.000 Euro zur Verfügung, bei den Kindern sind es 400.000 Euro (Stand August 2019).