Lensing klagt weiter gegen Dortmund
Verfasser: pr-gateway on Friday, 18 October 2019Medienhaus will gerichtlich klären lassen, wie weit kommunale Berichterstattung gehen darf
Klage des Medienhauses Lensing gegen die Stadt Dortmund geht weiter
Internetauftritt verletzt nach Einschätzung des Verlags das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Staatsferne - Aufgabe einer Kommune sei es, zu informieren, nicht zu kommentieren oder zu berichten
Hamburg, den 18.10.2019
Kern der Auseinandersetzung ist die Internetpräsenz der Stadt Dortmund unter der Adresse www.dortmund.de Dort haben nach Auffassung des Medienhauses Lensing und dessen Anwälten die redaktionellen Inhalte stark zugenommen. Diese Aufgabe aber obliege den freien Medien, nicht den aus Steuermitteln finanzierten Kommunen. "Auch wenn in den Pressestellen ausgebildete Journalisten arbeiten sollten, die Aufgabe der Berichterstattung obliegt alleine den Medien" sagt Christian Laufkötter, Pressesprecher der beiden Berufsverbände DPV Deutscher Presse Verband und bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten. "Die öffentlichen Einrichtungen haben zu informieren, nicht aber zu berichten oder sogar zu kommentieren."