Alkohol in Produktionsstätten: Außergewöhnlicher Rechtsfall klärt auf
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 25 April 2019
Der Konsum von Alkohol während der Arbeitszeit ist dem deutschen Recht nicht fremd. Trotz dessen gibt es hier keine klar anwendbare Rechtsprechung, da in vielen Einzelfällen abzuwägen ist, ob der alkoholisierte Mitarbeiter vorsätzlich handelt oder ob er sein vertragswidriges Verhalten durch eine Alkoholsucht nicht wissentlich steuern kann.
Der hier beschriebene Fall, in dem der Kläger von der Kanzlei Lindenberg und Witting vertreten wurde, macht deutlich, inwieweit und in welcher Form der Alkoholkonsum am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber abgestraft werden kann.
Der vertretene Kläger, ein 60 jähriger Arbeitnehmer in einer Alkohol verarbeitenden Lebensmittelproduktionsstätte, wurde schlafend und stark alkoholisiert vor der von ihm zu bedienenden Maschine vorgefunden. Aufgefallen ist dies, da die über längere Zeit nicht bediente Maschine einen Produktionsstillstand ausgelöst hatte. Daraufhin wurde von Arbeitgeberseite die fristlose Kündigung ausgesprochen. Auf Basis der § 626 BGB und § 1 KSchG hat der Arbeitnehmer gegen diese fristlose Kündigung geklagt.