Steuerliche Förderung neugeschaffenen Wohnraums
Verfasser: pr-gateway on Sunday, 24 March 2019
Essen - Die steuerliche Förderung von neu geschaffenem Wohnraum lag einige Zeit auf Eis. Nun hat das Bundesinnenministerium einen Referentenentwurf vorgelegt, wie die Förderung in Zukunft aussehen soll. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert weist darauf hin, dass danach Baumaßnahmen förderungsfähig sind, für die der Bauantrag zwischen dem 31. August 2018 und dem 1. Januar 2022 gestellt wurde oder noch gestellt wird.
Allerdings dürfen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für den neu zu schaffenden Wohnraum den Betrag von 3.000,00 EUR je Quadratmeter nicht übersteigen. "Mit dieser Preisgrenze soll die Förderung von sogenannten Luxuswohnungen verhindert werden. Eine weitere Förderungsbedingung ist die wohnwirtschaftliche Nutzung als Mietobjekt für 10 Jahre", erklärt Steuerberater Roland Franz.