Die Kündigungsschutzklage: Ablauf, Fristen, Voraussetzungen
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 21 August 2019
Die Kündigungsschutzklage - Ablauf, Fristen und Voraussetzungen
Die Kündigungsschutzklage stellt ein wirksames Instrumentarium dar, um eine ungerechtfertigt erfolgte Kündigung rechtlich anzufechten. Im deutschen Arbeitsrecht wird der im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gesetzlich verankerte Schutz vor Kündigung durch eine Klage auf Kündigungsschutz rechtswirksam durchgesetzt.
Für die Einbringung der Kündigungsschutzklage ist eine Frist von drei Wochen, gerechnet ab dem Zugang der Kündigung, einzuhalten. Andernfalls erlangt die Kündigung gemäß § 4, § 7 KSchG Rechtskraft.
Lesen Sie in diesem Beitrag, was dabei zu beachten ist.
1. Was versteht man unter einer Kündigungsschutzklage?
Die Klage kann auf postalischem Weg eingereicht oder gegenüber der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts mündlich zu Protokoll gegeben werden. Sie ist bei dem Arbeitsgericht einzureichen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Kläger seinen gewöhnlichen Arbeitsort hat oder am Sitz des Arbeitgebers.
Eine Kündigungsschutzklage hat zu enthalten: