Ware nicht zustellbar - Was tun als Online-Händler?
Verfasser: pr-gateway on Monday, 26 August 2019
Welche Rechte stehen einem Online-Händler zu, wenn er zwar an die richtige Lieferadresse liefert, der Kunde die Ware jedoch nicht annimmt?
Muss ich die Ware erneut versenden?
Zunächst kommt es darauf an, ob Sie mit dem Verbraucher einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen haben. Um diesen zu erfüllen, müssen Sie die Ware an den Verbraucher versenden. Nimmt der Kunde die Ware nicht an, bleibt der Vertag weiterhin wirksam bestehen.
Darf ich die Ware einfach weiterverkaufen, wenn diese zurückkommt?
Die Antwort hängt von der Art der verkauften Sache ab.
Wie bereits erklärt, besteht der Vertrag trotz der Nicht-Annahme durch den Verbraucher fort. Hat man eine Sache verkauft, die man lediglich der Gattung nach schuldet (also beinahe jede industriell hergestellte und nicht personalisierte Sache: Jeans, Handy, Notebook usw.), kann man die zurückerhaltene Ware verkaufen.
Hat man hingegen ein Einzelstück (z. B. ein individuelles Gemälde, gebrauchte oder individuell hergestellte Sache verkauft), kann man die Ware nicht einfach weiterverkaufen. Andernfalls macht man sich selbst schadensersatzpflichtig.
In einem solchen Fall ist man verpflichtet, die Ware aufzubewahren, bis man diese entweder erneut (nicht kostenfrei) an den Kunden versendet oder vom Vertrag zurücktreten kann. Die Lagerkosten kann man hierbei im Wege der Aufwandentschädigung ebenfalls bei dem Kunden einfordern.