Trennen sich die Eltern, ist meist ein Elternteil zu Unterhalt für das Kind verpflichtet.
Minderjährige Kinder haben das Recht auf Unterhalt. Ein Beitrag zum Unterhalt kann durch Wohnen, Pflege, Essen, Bekleidung, Betreuung und Erziehung geleistet werden. Unterhalt muss nicht zwangsläufig aus Geld, sondern kann auch aus Naturalien bestehen. Leben die Eltern eines Kindes getrennt oder lassen sich scheiden, so zahlt jedoch in der Regel ein Elternteil einen Barunterhalt als Ausgleich an den anderen Elternteil.
Häufig gestellte Fragen in diesem Zusammenhang sind, ob der Unterhaltsempfänger die Einkünfte versteuern muss bzw. ob derjenige, der zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist, diese Aufwendungen von der Steuer absetzen kann.
Erhält ein Elternteil, z. B. die Mutter, vom Kindesvater Unterhaltszahlungen für ein Kind, müssen diese Einkünfte weder in der Steuererklärung angegeben noch versteuert werden. Kindesunterhalt ist im Gegensatz zum Ehegattenunterhalt immer steuerneutral!