Weiterbildungspflicht bleibt: BVI begrüßt Kurskorrektur und fordert Ausbau
Verfasser: pr-gateway on Monday, 15 June 2026
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wollte im Rahmen des sogenannten Bürokratieabbaugesetzes die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter und -makler nach § 34c Abs. 2a Gewerbeordnung (GewO) ersatzlos streichen. Nach intensiven Beratungen im parlamentarischen Verfahren sowie deutlicher Kritik aus der Branche hat die Politik ihre Pläne nun zurückgezogen. Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. hält die Kurskorrektur für richtig und fordert, die Pflicht im Sinne von Rechtssicherheit, Qualität und Verbraucherschutzes auszuweiten.
„Dass die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter bestehen bleibt, ist ein klares Bekenntnis zu fachlichen Standards in einer Branche, die Vermögenswerte in Milliardenhöhe verantwortet und die Energiewende im Gebäudebestand maßgeblich mitgestaltet“, kommentiert BVI-Präsident Thomas Meier. „Eine Abschaffung wäre verbraucherpolitisch fahrlässig gewesen.“ Die Weiterbildungspflicht wurde 2018 schließlich aus gutem Grund eingeführt: Sie schafft einen flächendeckenden Mindeststandard an Qualitätssicherung, Rechtssicherheit und Verbraucherschutz, indem sie Immobilienverwalter zu 20 Stunden Fortbildung innerhalb von drei Kalenderjahren verpflichtet.
Nicht mehr oder weniger als der Mindeststandard