Bundesurlaubsgesetz 2017: Die Regeln bei der Urlaubsplanung
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 8 March 2017ARAG Experten beantworten die wichtigsten Fragen
In vielen Firmen kommt es mit dem Chef oder den Kollegen besonders zum Jahresbeginn zu Streit darüber, ob, wann und wie die Mitarbeiter ihren Jahresurlaub nehmen können. So manche Auseinandersetzung wird allerdings völlig unnötig geführt, da die Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) genauestens geregelt sind. Danach hat jeder Arbeitnehmer - bezogen auf eine Fünftagewoche - einen gesetzlich verankerten Mindestanspruch von 20 Werktagen Erholungsurlaub pro Jahr. Bei Schwerbehinderten sind es fünf Tage mehr. Während dieser Zeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitsentgeltes. Die weiteren Regeln erläutern ARAG Experten.