Irreführende Werbung mit kostenlosem Girokonto
Verfasser: pr-gateway on Monday, 6 February 2017Irreführende Werbung mit kostenlosem Girokonto
Werbung mit einem kostenlosen Girokonto ist irreführend, wenn für die Nutzung der erforderlichen EC-Karte Kosten anfallen. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 38 O 68/16).
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Kostenlos heißt auch tatsächlich kostenlos. Das hat das Landgericht Düsseldorf mit einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 6. Januar 2017 entschieden. Wird ein Produkt mit dem Argument "kostenlos" beworben, dürfen für den Verbraucher auch keine versteckten Kosten anfallen. Dann sei die Werbung irreführend und damit auch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.