Höhere Steuerfreibeträge für das kommunale Ehrenamt
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 9 September 2026
Essen - Die Erhöhung erfolgt rückwirkend zum 01.01.2026. Damit sollen aufwendige Korrekturen bereits durchgeführter Lohnabrechnungen vermieden werden. Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de/) in Essen und Velbert, wundert es allerdings nicht, dass die formelle Anpassung der Lohnsteuer-Richtlinien noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrates steht.
Hintergrund für die Anpassung ist das Steueränderungsgesetz 2025, mit dem der steuerfreie Übungsleiterfreibetrag (nach § 3 Nr. 26 EStG) von 3.000 Euro auf 3.300 Euro jährlich angehoben wurde. Im Gleichklang werden auch die steuerfreien Mindestbeträge für kommunale Ehrenamtsträger in den Lohnsteuer-Richtlinien angepasst.