Pokemon Go am Arbeitsplatz - Vorsicht Arbeitnehmer
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 25 August 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Pokemon Go im Hype
Das Smartphone-Game Pokemon Go erlebt zurzeit einen Hype und erfreut sich größter Beliebtheit. Es wird daher wohl auch einige Arbeitnehmer geben, die mit dem Gedanken spielen, am Arbeitsplatz ein wenig zu spielen. Davor kann man nur dringend warnen.
Zocken während der Arbeitszeit tabu
Während der Arbeitszeit darf man keinen privaten Vergnügungen nachgehen, sondern muss auch tatsächlich arbeiten. Das wird man nicht ordnungsgemäß tun, wenn man parallel dazu auf seinem Smartphone Pokemon jagt. Man muss sich also auf jeden Fall auf das Spielen während der Pausenzeiten beschränken.
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