Reduzierte Bürokratie: Vermietern wird das neue Meldegesetz erleichtert
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 16 June 2016
Reduzierte Bürokratie: Vermietern wird das neue Meldegesetz erleichtert
Zum 01.11.2015 wurde das Meldegesetz reformiert und strapaziert seitdem die Wohnungsgeber mit neuen Auflagen: Sie müssen ihren Mietern nun sowohl den Ein- als auch den Auszug in Form einer sog. "Vermieterbescheinigung" quittieren. Jetzt aber heißt es "Kommando zurück".
Hintergrund der Novellierung war die Verhinderung von Scheinanmeldungen. Allerdings kristallisierte sich heraus, dass diese Regulierung einen nicht vertretbaren Verwaltungsakt bedeutet, der in keinem Verhältnis zur ursprünglichen Idee steht. Zukünftig soll deshalb nur noch der Einzug bestätigt werden. Zieht der Mieter aus, besteht dann keine Meldepflicht mehr.
Zusätzliche Klarstellungen