Betriebsratsvorsitzender tritt eigenmächtig Urlaub an - fristlose Kündigung unwirksam
Verfasser: pr-gateway on Monday, 18 April 2016Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 10.03.2016, 10 BV 253/15.
Ausgangslage
Für die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds braucht der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats, die oftmals aber nicht erteilt werden wird. Dann kann er vor dem Arbeitsgericht die Ersetzung dieser Zustimmung durch das Gericht verlangen.
Fall
Im vorliegenden Fall ging es um einen Betriebsratsvorsitzenden, der eigenmächtig zwei unbezahlte Tage Urlaub angetreten hatte. Er hatte sich zu einer gewerkschaftlichen Schulungsmaßnahme aufgemacht, eine Genehmigung dafür hatte der Arbeitgeber aber nicht erteilt. Daraufhin beantragte der Arbeitgeber die Zustimmung zur fristlosen Kündigung, hilfsweise den Ausschluss des Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat.
Entscheidung