Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Vermieter braucht gesetzlich vorgegebenen Kündigungsgrund:
Mieter von Wohnraum genießen einen sehr guten Kündigungsschutz. Wenn der Vermieter kündigen möchte, braucht er einen der Kündigungsgründe, die vom Gesetz vorgegeben werden. Bei dieser Frage ist zu differenzieren zwischen Mietern, die sich vertragstreu und solchen die sich vertragswidrig verhalten. Mit der Kündigung von vertragswidrig agierenden Mietern hat es der Vermieter in der Regel einfacher.
Begründung der Kündigung:
Der Vermieter muss die Kündigung im entsprechenden Schreiben mit einer ausführlichen Begründung versehen und dabei sämtliche Tatsachen, die die angegebenen Kündigungsgründe stützen, erläutern. In der Praxis haben Vermieter oftmals schon damit Probleme.
Mögliche Nachteile bei unprofessionellem Kündigungsversuch:
Grundsätzlich lassen sich unwirksame Kündigungen zwar wiederholen, oftmals bestehen dann aber die Kündigungsgründe nicht mehr (etwa weil der Mieter zahlt) oder aber der Vermieter hat sich eine bestimmte Begründung (z. B. bei der Eigenbedarfskündigung) nachhaltig verbaut. Vermieter sollten sich daher immer beraten lassen, bevor sie eine Kündigung aussprechen.
Sichere Zustellung der Kündigung wichtig: