Pflichtteilsrecht Augsburg, Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 17 May 2016In Sachen Pflichtteilsrecht sind in Augsburg und Umgebung die Fachanwälte für Erbrecht, Birgit Eulberg und Michael Ott-Eulberg, für Ihre Mandanten da.
Wer durch ein Testament enterbt wurde, dem steht trotzdem, sofern er ein pflichtteilsberechtigter Angehöriger ist, ein Pflichtteil zu, somit ist die finanzielle Mindestbeteiligung an einem Nachlass gewährleistet.
Nach Pflichtteilsrecht entspricht der Pflichtteil der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wird aber nur monetär abgegolten. Der Pflichtteilsberechtigte kann demnach nicht verlangen, bestimmte Nachlassgegenstände zu bekommen.
Umgekehrt können aber auch die Erben nicht fordern, dass ein Pflichtteilsberechtigter anstelle von Geld einen Gegenstand aus dem Nachlass übernimmt. Die Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten bezüglich Kontobewegungen der letzten zehn Jahre wurden für den Pflichtteilsberechtigten aufgrund mehrerer Gerichtsurteile zu Gunsten des Pflichtteilsberechtigten optimiert.
Ein beauftragter Fachanwalt für Erbrecht sollte außerdem prüfen, ob sein Mandant über den ordentlichen Pflichtteilsanspruch hinaus auch Anspruch auf Pflichtteilsergänzung hat.
Pflichtteilsberechtigt, und damit vom Pflichtteilsrecht betroffen, sind gemäß § 2303 BGB nur die Nachkommen des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel), seine Eltern und sein Ehegatte.