TÜV Rheinland: Richtig handeln bei einem Arbeitsunfall
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 27 April 2016
Notfallnummern zentral bekanntgeben / Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Aufgabe des Arbeitgebers / Jeder Arbeitsunfall muss gemeldet werden / Weitere Informationen unter www.tuv.com/arbeitssicherheit
Köln, 27. April 2016. Im Jahr 2015 ereigneten sich nach den Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 865.500 Arbeitsunfälle, die jeweils zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führten. In einer aktuellen Online-Befragung von TÜV Rheinland unter 12.310 Teilnehmern war die Mehrheit zuversichtlich, bei einem Arbeitsunfall richtig zu handeln: Mehr als zwei Drittel der Teilnehmer (68,11 Prozent) gaben an, zu wissen, was zu tun ist und an wen sie sich in ihrem Unternehmen wenden können. Werner Lüth, Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland: "Kommt es zu einem Arbeitsunfall, kann schnelles und richtiges Handeln lebensrettend sein. Daher müssen die Rettungskette und die Notfallnummern allen Mitarbeitern bekannt sein."