Software für die Industrie von morgen - MES
Verfasser: pr-gateway on Monday, 21 March 2016Wir sind auf der HMI
Wir sind auf der HMI
- Aktuelle Hochschul-Studie untersucht Verbreitung und Nutzung von Apps im Mittelstand
- Branchen Dienstleistung und Handel zeichnen sich als deutliche Vorreiter aus
Köln, 21.03.2016
Die Digitalisierung ist ein globaler Megatrend, der am deutschen Mittelstand vorbeizuziehen scheint. Doch schläft der Wirtschaftsmotor "Made in Germany" tatsächlich einen solch tiefen Dornröschenschlaf, wie es ihm von vielen Seiten diagnostiziert wird? Dieser Frage gingen Studierende der Hochschule Rhein-Waal in einem interdisziplinären Projekt auf den Grund. Konkret interessierte sie dabei ein spezieller Teilbereich der Digitalisierung - die Verwendung von Apps.
"Weltweit hat sich der App-Trend zum wahren Boom entwickelt und noch immer zeigt die Wachstumskurve steil nach oben. Anhand dieses so offensichtlich interessanten Marktes wollten wir prüfen, ob sich der deutsche Mittelstand den Ruf des Digitalisierungsmuffels tatsächlich verdient hat. Die frohe Botschaft: Für knapp ein Drittel der Unternehmen scheint das ganz offensichtlich nicht zuzutreffen", so Dr. Franca Ruhwedel, Professorin für Finance & Controlling an der Hochschule Rhein-Waal und Leiterin der Studie.
Viele Leute denken, die neue EU Regelung für Reifendruckkontrolle sei nur eine kostenintensive Spinnerei. Doch weder ist das Messen des Reifendrucks und der Reifentemperatur durch Sensoren während der Fahrt kostenintensiv, noch "spinnert", wie der Österreicher sagen würde. #Reifendruckkontrolle mit TireMoni Sensoren ist sehr sinnvoll. Die Sensoren werden einfach nachgerüstet, außen, statt der Ventilkappen auf Metallventile montiert und Reifendruck und Reifentemperatur sind auf dem Display ablesbar. Die Batterien der Sensoren können selbst gewechselt werden, die Sensoren werden beim Reifenwechsel einfach umgesetzt damit genüft ein Satz Sensoren für Sommer- und Winterreifen. Eine intelligente Lösung, die auch den ersten Platz beim ADAC, ÖAMTC und TCS einbrachte, sowie den DCC Technik-Award in 2015.
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"Best of 2016" für AIQ-Quality
AIQ.go (http://www.aiq-go.com) Systematische Innovation zahlt sich aus. Das neuste Produkt der AIQ.go Enterprises bekam pünktlich zur Fertigstellung einen INNOVATIONSPREIS-IT in der Kategorie Wissensmanagement: Der "AIQ.Quality" erhielt die Auszeichnung "Best Of 2016". Damit wurde zum vierten Mal eine Anwendung der von AIQ.go vertriebenen Basistechnologie WisTuM prämiert.
Der AIQ.Quality enthält eine Zusammenstellung mehrerer Wissensmanagement-Komponenten als Bundle:
1. Fragen, mit dessen Antworten ein Modell gefüllt wird, das die von der ISO 9001:2015 geforderte Beschreibung "Kontext des Unternehmens" zusammenträgt.
2. Ein Verfahren zur Verdichtung des dabei gewonnenen Wissens. Damit entstehen Checklisten für Entscheidungen. Ihre besondere Kraft entwickelt diese Lösung, sobald noch Fragen offen sind: Sie hilft Entscheidungen im Konsens zu treffen.
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Münster, 17. 03. 2016. Herausgekommen ist eine umfangreiche Untersuchung über Rechtsbegriffe, überwiegend aus vorkarolingischer Zeit. Das Wort "dom" nimmt den größten Teil davon in Anspruch, worin hauptsächlich kirchenrechtliche Besonderheiten - vornehmlich aus Münster, - eingearbeitet sind. Den bedeutendsten Teil sieht der Verfasser im Wort "dam(m)" das die Sprachwissenschaft bisher für "nicht etymologisierbar" hält und das der Verfasser als ältestes germanisches Wort überhaupt als Vorgängerausdruck für "dom" (dasselbe Wort also) herausstellt.
Dass der Verfasser bei der Beweisführung notwendig oft gegen die herrschende Meinung der Kirchengeschichtler, Germanisten und andere Historiker verstößt, muss er dabei notgedrungen in Kauf nehmen.
Einen Leseanreiz verblüffenden Inhalts gibt der Verfasser auf der letzten Umschlagseite: Dass unsere über 50 "Domplätze" in Deutschland schon so hießen, bevor irgendeine Kirche darauf errichtet, und um circa tausend Jahre älter als - im 17. Jahrhundert - das Wort "Dom" erfunden war - möge zum Nachdenken anregen.
Wohnimmobilienkreditrichtlinie tritt heute in Kraft
(Mynewsdesk) München, 21. März 2016 – Manche Kreditnehmer in Deutschland werden es in Zukunft schwerer haben, Immobiliar-Verbraucherdarlehen aufzunehmen. Davor warnt der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) aufgrund des heutigen Inkrafttretens der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Im nationalen Umsetzungsgesetz verlangt der deutsche Gesetzgeber, dass ab sofort die Höhe des Einkommens und des frei verfügbaren Vermögens bei der Kreditwürdigkeitsprüfung ausschlaggebend sind. Anders als bisher dürfen die Kreditinstitute nicht mehr hauptsächlich auf die Werthaltigkeit der grundpfandrechtlichen Sicherheit des finanzierten oder belasteten Grundstücks abstellen.
„Das Gesetz zwingt Banken zu einer restriktiveren Kreditvergabe – zum Nachteil der Verbraucher“, kommentiert GVB-Vorstand Jürgen Gros die neuen Vorschriften. Davon betroffen seien Immobilieneigentümer, die über ein geringes Einkommen und kaum freies Vermögen verfügen; beispielsweise Senioren, die Haus oder Wohnung altersgerecht umbauen wollen. Sie werden ihre Immobilie unter Umständen nicht mehr zur Kreditrückführung einbringen können. Gros: „Grund- und Immobilienvermögen werden faktisch entwertet. Damit werden die Bürger bei der freien Verfügung über ihr Vermögen bevormundet. Diesen Eingriff in die persönliche Freiheit muss der Gesetzgeber korrigieren.“
In der berufsbegleitenden Coach-Ausbildung lernen die Teilnehmer, aus guten Verkäufern Spitzenverkäufer zu entwickeln; Frühbucher erhalten Preisnachlass.
"Das ist nicht machbar" - das denken Verkäufer oft spontan, wenn sie neue Zielvorgaben erhalten. Zum Beispiel: "Ihr sollt vier Neukunden pro Monat akquirieren." Oder: "... acht Prozent mehr Umsatz erzielen." Dann ist es die Aufgabe ihrer Vorgesetzten, mit ihren Mitarbeitern Wege zu erarbeiten, wie sie diese Ziele erreichen können und sie hierbei zu unterstützen.