Auslegung eines Vergleichs zeigt Abwegigkeit von Ansprüchen
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 9 February 2016Bei Freistellungen sollte regelmäßig der Hinweis auf die Anrechnung von Zwischenverdienst erfolgen
Essen, 09. Februar 2016****Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 18.03.2015 (12 Sa 64/15) einen Vergleichstext auslegen müssen. Für Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. in Essen, zeigt diese Entscheidung, welche abwegigen Ansprüche von Arbeitnehmern geltend gemacht werden können. "Der Vergleichstext bietet überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Arbeitgeber in diesem Fall sozusagen doppelt habe zahlen wollen. Die Entscheidung zeigt aber auch, dass zur Sicherheit, insbesondere bei Freistellungen, regelmäßig der Hinweis auf die Anrechnung von Zwischenverdienst erfolgen sollte. Damit lassen sich solch "mutwillige Auslegungen" wie hier vermeiden", rät Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug.