OLG Hamm: Erbverzicht schließt auch die eigenen Kinder ein
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 10 February 2016OLG Hamm: Erbverzicht schließt auch die eigenen Kinder ein
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Ein Erbverzicht kann sich auch auf die folgenden Generationen auswirken. Diese können dann im Erbfall leer ausgehen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az.: 15 W 503/14).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Verzichtet ein Erbe auf seinen testamentarisch zugedachten Erbteil, schließt er auch seine Kinder vom Erbteil aus. Es sei denn in der Verzichtsvereinbarung ist etwas anderes bestimmt. Das geht aus einem Beschluss des OLG Hamm hervor.