Konkrete Weiterbildungsplanung als Voraussetzung für wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages mit Arzt in Weiterbildung
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 6 October 2015Zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11. September 2015 - 1 Sa 5/15 -, juris, ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11. September 2015 - 1 Sa 5/15 -, juris, ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Gemäß § 1 Abs. 1 Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) können Arbeitsverträge mit Ärzten befristet werden, wenn die Beschäftigung des Arztes seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung zum Facharzt oder dem Erwerb einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder dem Erwerb einer Zusatzbezeichnung, eines Fachkundenachweises oder einer Bescheinigung über eine fakultative Weiterbildung dient. Die konkreten Voraussetzungen, unter denen eine solche Befristung wirksam ist, sind umstritten. Die Folge einer unwirksamen Befristung ist, dass der Arbeitnehmer eine unbefristete Beschäftigung verlangen kann.
Fall: