Kartellamts-Entscheidung gefährdet Premium-Produkte
Verfasser: pr-gateway on Monday, 28 September 2015Eingriff in die Vertriebsgestaltung der Markenhersteller
sup.- "Gute Nachrichten für die Verbraucher", jubelt die Presse nahezu einstimmig. Gemeint ist die aktuelle Entscheidung des Bundeskartellamtes, die Vertriebspolitik von Markenherstellern an entscheidender Stelle zu reglementieren. Einem Laufschuh-Produzenten wurde in einem Pilot-Verfahren auferlegt, bestimmte, bisher bewusst vermiedene Online-Vertriebswege zu nutzen. Der Hersteller hatte seine Vertragshändler nach strengen Qualitätskriterien ausgewählt und mit ihnen stets vereinbart, die hochwertigen Schuhe nicht über beliebige Internet-Plattformen oder Preissuchmaschinen zu vermarkten. Damit folgte man der gängigen Praxis zahlreicher Premium-Hersteller, die im Sinne der Markenpflege großen Wert auf Ausrichtung und Niveau ihrer jeweiligen Vertriebskanäle legen. Ebenso wie zum Beispiel manche Marken ausdrücklich nicht im Rahmen einschlägiger Trash-TV-Formate beworben werden, wird oft auch bei der Wahl der Distributionswege auf ein angemessenes Umfeld geachtet.