Baden-Württemberg verschärft EWärmeG Biogas erfüllt auch die neuen Anforderungen
Verfasser: pr-gateway on Friday, 21 August 2015
(Mynewsdesk) Köln, 21.08.2015 – Baden-Württemberg hat zum 01.07.2105 das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) verschärft. Bei einem Heizungsaustausch wird nun ein Nutzungsanteil von mindestens 15 Prozent Erneuerbarer Energien verlangt, vorher lag dieser Wert bei zehn Prozent. Außerdem wird der Anwendungsbereich auch auf Nichtwohngebäude wie Bürogebäude, Hotels oder Schulen ausgedehnt. Biogas erfüllt auch die neuen Bestimmungen des EWärmeG.
Das aktualisierte Gesetz sieht vor, dass die geforderte 15-Prozent-Quote an Erneuerbaren Energien zu maximal zwei Dritteln, also 10 Prozent, mit Biogas gedeckt werden kann. Der grüne Stadtwerke-Verbund SAUBER ENERGIE bietet dazu die passenden Erdgasprodukte mit einem Biogasanteil von 10, 30 und 100 Prozent. Schon das Basisprodukt SAUBER GAS Bio10 wird der Erfüllungsquote des EWärmeG zu vollen 10 Prozent gerecht. Die verbleibenden fünf Prozent können mit Maßnahmen zur Energieeffizienz gedeckt werden, wie z. B. Wärmedämmung, Solarthermie oder dem Einsatz von Kraft-Wärmekopplung.