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Eigenbedarf muss sich bei Mischmietverhältnissen nur auf Wohnräume beziehen

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Ein vom Vermieter geltend gemachter Eigenbedarf muss sich bei einheitlichen Mischmietverhältnissen nur auf die Wohnräume beziehen. Zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 01.07.2015 (VIII ZR 14/15) ein Beitrag von Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter, und Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin.

Ausgangslage:

Bei der Einstufung eines Mietverhältnisses in ein Wohnraum- oder Gewerbemietverhältnis kann es durchaus dazu kommen, dass der Vertragsgegenstand ein einheitliches Mischmietverhältnis ist. Das bedeutet, dass die Nutzung der Mietsache teils zu Wohnzwecken und teils gewerblich, zum Beispiel durch den Betrieb eines Ladengeschäfts, erfolgt. Liegt der Schwerpunkt bei der Nutzung des Wohnraums, so ist das Mietverhältnis insgesamt als Wohnraummietverhältnis einzustufen. Im vorliegenden Fall hatte der Bundesgerichtshof die Revision der Beklagten Mieter zu überprüfen, welche in einem ehemals landwirtschaftlichen Anwesen ein Wohnhaus und weitere Nutzflächen vertragsgemäß teils als Wohnung und teils gewerblich für ein Ladengeschäft nutzten. Der Vermieter kündigte den Mietern wegen Eigenbedarfs, da er seiner derzeit noch Zuhause lebenden Tochter mit Enkelin eine eigene Wohnung zur Verfügung stellen wollte.

Kein Hinweis auf drohendes Fahrverbot als Kündigungsgrund?

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Verliert ein Berufskraftfahrer seine Fahrerlaubnis, ist das in der Regel Grund für eine Kündigung des Arbeitgebers, zumindest sofern die Ursache dafür im Rahmen der Verrichtung der Arbeitsleistung liegt. Eine Verfehlung während einer Privatfahrt kann dagegen anders zu beurteilen sein.

Dann ist zumeist nur eine personenbedingte ordentliche Kündigung einschlägig (von einigen Sonderfällen, wie etwa Polizeibeamten, abgesehen).

Kein Grund für eine Kündigung besteht, wenn das Fahrverbot nur für einen relativ kurzen Zeitraum gilt und der Arbeitnehmer für diesen Zeitraum seinen Urlaub in Anspruch nehmen könnte.

Der Arbeitgeber ist aber vom Arbeitnehmer frühzeitig auf ein verhängtes bzw. drohendes Fahrverbot hinzuweisen. Ein fehlender Hinweis kann als Verletzung einer Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag dann doch eine Kündigung rechtfertigen. Kein zulässiger Kündigungsgrund besteht für den Arbeitgeber in diesem Fall jedoch dann, wenn ihm trotz der verspäteten Meldung noch ausreichend Zeit bleibt, sich auf die neue Situation einzustellen (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. August 2011 - 5 Sa 295/10 -, juris).

Fachanwaltstipp Arbeitgeber:

Hinweise zur Hundehaltung in der Wohnung für Mieter und Vermieter

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Zulässigkeit nach dem Mietvertrag?

Ob und in welchem Umfang eine Tierhaltung zulässig ist, kann sich zunächst einmal aus dem Mietvertrag ergeben. Allerdings können diesbezügliche Regelungen in Mietverträgen auch durchaus unwirksam sein, etwa wenn sie ein generelles Verbot von Hundehaltung enthalten. Das hat der Bundesgerichtshof bereits in einem Urteil klargestellt: Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, "keine Hunde und Katzen zu halten" ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam (BGH, Urteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 168/12 -, juris).

Hundehaltung bei fehlender oder unwirksamer Regelung im Mietvertrag:

Pflegebedürftigkeit?

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Pflegebedürftigkeit?
Die drei Pflegestufen

Die Gesellschaft wird immer älter, die Lebensmodelle haben sich geändert. Zwischenzeitlich arbeiten in den Familien oft beide Elternteile, sodass für die Pflege der älteren Generation nicht mehr genug Zeit bleibt.

Deshalb fällt die Entscheidung oft dahin, die Pflege der Angehörigen in "fremde Hände" zu geben. Auch wenn es "Expertenhände" sind, ist die Skepsis oft groß und unvermeidbar, will man doch nur das Beste für seine Lieben. Betroffene informieren sich daher gerne im Vorfeld über das, was sie erwartet. In den neuen Infografiken hat die AOK Hessen die wichtigsten Bestandteile der Pflege zusammengefasst.

Die Pflegestufen

Aktion "Deutschland zeigt Flagge" setzt Zeichen gegen Rassismus

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Düsseldorf, 10.09.2015. "Deutschland zeigt Flagge" ( http://deutschland-zeigt-flagge.de/ ) bietet die Möglichkeit, ganz einfach seine Stimme zu erheben und zu zeigen, dass Flüchtlinge in Deutschland willkommen sind. Der Ablehnung und dem Hass einer Minderheit soll eine breite Masse an Solidarität, Toleranz und Akzeptanz gegenüberstehen. Mitmachen kann jeder - unabhängig von Alter, Geschlecht oder Hautfarbe.

So funktioniert "Deutschland zeigt Flagge"

Orangefarbene Autofahnen, Armbänder und Schlüsselanhänger sind die markanten und sichtbaren Zeichen der Aktion "Deutschland zeigt Flagge". Erworben werden können diese über die aktuelle Indigogo-Kampagne.

Alle Einnahmen gehen direkt an die unabhängige Kinderrechtsorganisation Save the Children e.V. Damit werden Projekte für Flüchtlingskinder in ganz Europa unterstützt. In Deutschland profitieren die Save the Children-Projekte "KINDERrechte für KINDERflüchtlinge" und "Zukunft! Von Ankunft an".

Initiative aus Essen

Ende August 2015 hat die 360 Online Performance Group GmbH aus Essen die Aktion ins Leben gerufen. Die Idee ist inspiriert von den EM- und WM-Zeiten, in denen ganz Deutschland sich in ein Fahnenmeer von Deutschlandfahnen verwandelt hat.

Kinderpatenschaften im Test: Die Gewinner für 2015!

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 Die Gewinner für 2015!
Patenvergleich.de testet alle Anbieter für Kinderpatenschaften.

In dem Test beurteilte Patenvergleich.de (http://www.patenvergleich.de/) neutral und objektiv alle 26 Anbieter zur Vermittlung von Kinderpatenschaften. Kriterien waren Kommunikation, Erfahrung und Effizienz. Dabei zeigten sich erhebliche Unterschiede. Während bei einigen meist kleineren Organisationen 100 Prozent der Spenden direkt das Patenkind erreichen, werden bei den größeren Anbietern oft bis zu einem Sechstel der Spenden für Marketing und Verwaltung verwendet. Auch schwanken die monatlich zu entrichtenden Spenden für das Kind zwischen 7 und 40 Euro.

Die dauerhafte Spendenmöglichkeit über individuelle Kinderpatenschaften ist in den letzten Jahren sehr populär geworden, mit mehreren Hunderttausend Paten alleine in Deutschland.

Panasonic und Grass Valley kündigen Zusammenarbeit bei Video over IP an

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Wiesbaden/Amsterdam, 11.09.2015 - Video over IP reduziert Kosten und erleichtert die Installation von Broadcast-Systemen. Von hohem Interesse ist hierbei, wie Video over IP den Übergang auf 4K oder 8K vereinfachen kann und wie ferngesteuerte Live-Produktionen einfacher realisiert werden können.

"Panasonic betrachtet die Komptabilität und Systemflexibilität als die wichtigsten Vorteile von Video over IP", sagt Kunihiko Miyagi, Director der Professional AV Business Unit. "Um dies zu erreichen hat Panasonic damit begonnen, seine Aktivitäten für Video over IP zu standardisieren, um in Zusammenarbeit mit Partnern eine möglichst hohe Interoperabilität zu erzeugen. Wir sehen Video over IP neben anderen gebräuchlichen Systemen, wie SDI im Einsatz. Jedoch bietet es zunehmenden Nutzen, sich verbessernde Benutzerfreundlichkeit sowie sinkende Installationskosten. Panasonic setzt auf diesen flexiblen Ansatz, der es Kunden erlaubt, die Passendste aus verschiedenen Einsatzmethoden zu wählen, und das Szene für Szene."

Panasonic kündigt neue Varicam Upgrades an

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Panasonic kündigt neue Varicam Upgrades an
Panasonic AG-DVX200

Wiesbaden/Amsterdam, 11.09.2015 - Panasonic nutzt die IBC 2015, um mehrere Upgrades und Erweiterungen der VariCam 35, der Flaggschiff 4K-Filmkamera von Panasonic, anzukündigen. Dabei wird unter anderem auch der neue Codex V-RAW Recorder Playback Support vorgestellt.

Panasonic bietet darüber hinaus nun ein 20 Meter langes Verlängerungskabel an, mit dem Rekorder und Kamerakopf voneinander getrennt werden können. Dadurch werden die Einsatzmöglichkeiten der VariCam auf Helikopter, Kamerakräne und Autos erweitert. Das Kabel ist ab diesem Monat für eine UVP von 2.200 EUR erhältlich.

Des Weiteren optimieren eine Reihe von Firmware Upgrades die VariCam, die bereits vielseitig bei Naturdokumentationen sowie Serien- und Kinoproduktionen eingesetzt wird.

Panasonic zeigt auf der IBC"15 sein neues Live-Production-Sortiment

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Panasonic AK-UC3000

Wiesbaden/Amsterdam, 11.09.2015 - Auf dem IBC-Stand in Amsterdam präsentiert Panasonic die neu vorgestellte 4K-Studiokamera AK-UC3000, die im Winter 2015 auf den Markt kommen wird. Sie ist mit einem Sensor ausgestattet, der ein UHD-Signal von bis zu 3840x2160 bei 50p ausgibt.

Eine Vielzahl an innovativen Features wie Turbo ("shockless") Gain (-3 dB bis 36 dB) und mehrstufige digitale Geräuschunterdrückung erweitern die einfache Bedienung und Flexibilität der Kamera.

Zusätzlich stellt Panasonic die branchenweit erste 4K PTZ-Kamera für den professionellen Videomarkt vor. Die AW-UE70 bietet via HDMI eine Auflösung von 3840x2160 bei 25p und kann neben kamerainterner Aufnahme in 4K auch 4K-Signale per IP streamen sowie 4K USB- Videoaufnahmen produzieren.

IBC 2015: Cisco führt Infinite-Suite mit Cloud-Video-Lösungen ein, um Dienstanbietern, Sendern und Medienunternehmen dabei zu helfen, ihren Kunden schneller neue Video-Erlebnisse zu liefern

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 Cisco führt Infinite-Suite mit Cloud-Video-Lösungen ein, um Dienstanbietern, Sendern und Medienunternehmen dabei zu helfen, ihren Kunden schneller neue Video-Erlebnisse zu liefern

(Mynewsdesk) AMSTERDAM, THE NETHERLANDS -- (Marketwired) -- 09/11/15 -- IBC 2015 -- Cisco (NASDAQ: CSCO) stellt heute seine neue Infinite-Suite mit Cloud-gestützten Video-Lösungen vor. Diese neue Suite wird Dienstanbietern, Sendern und Medienunternehmen dabei helfen, durch die Verwendung der Cloud ein ausgezeichnetes TV-Erlebnis auf mehreren Bildschirmen zu bieten - und das über beliebige Zugangsnetze, zuhause und unterwegs.

Cisco führt heute zwei neue Mitglieder seiner Infinite-Produktfamilie ein. Beide Lösungen bieten ein TV-Video-Erlebnis mit unzähligen Funktionen und linearer, zeitverschobener und On-Demand-Bereitstellung von Inhalten:

* Infinite Home - auf beliebigen Bildschirme über Zweiweg-Kabel- oder Telekommunikationsnetzwerke.

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