Ansprüche wegen Überstunden - Hinweise für Arbeitnehmer zur Sicherung
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 6 October 2015Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Überstunden können eine nicht unerhebliche Belastung für die Gesundheit von Arbeitnehmern darstellen. Sie steigern Mediziner zufolge das Risiko von Schlafanfällen und Herzkrankheiten. Zwei Drittel der Arbeitnehmer in Deutschland leisten regelmäßig Überstunden ab. Handelt es sich um kleinere Unternehmen, werden die Überstunden oftmals auch nicht vergütet. Läuft das Arbeitsverhältnis ohne Probleme fort, nehmen Arbeitnehmer dies oft so hin. Zum Teil versprechende Arbeitgeber auch eine spätere Vergütung etwa in Form von Sonderurlaub. Wenn das Arbeitsverhältnis dann aber endet, kommt es oft zu Problemen. Der Arbeitgeber will dann von den Überstunden häufig nichts mehr wissen. Das Problem für Arbeitnehmer: wer nun eine Vergütung der Überstunden verlangt, hat mit verschiedenen Hürden zu kämpfen.
1. Es können maximal die nicht verjährten Forderungen (zusätzlich zum angefangenen Jahr drei Jahre lang zurück) geltend gemacht werden. Alles, was weiter zurückliegt, ist schon durch den Verjährungseinwand nicht mehr durchsetzbar.