Grabstätten: Der Blick hinter steinerne Kulissen
Verfasser: pr-gateway on Friday, 24 November 2023ARAG Experten mit rechtlichen Fakten zu Grabstätten
Am kommenden Sonntag wird mit dem Totensonntag der Verstorbenen gedacht. Ein Anlass für die ARAG Experten, einen ganz praktischen Blick auf unsere Friedhöfe zu werfen und einige interessante Sachverhalte rund um Grabstätten zu klären.
Die Totenruhe hat immer Vorrang
Je nach Bundesland wird eine Grabstätte für einen Mindestzeitraum von 15 bis 25 Jahren vergeben. Diese Ruhefrist kann laut ARAG Experten nur in wenigen Ausnahmefällen unterbrochen oder früher beendet werden, denn die Totenruhe eines Verstorbenen muss stets gewahrt werden. Die jeweilige Friedhofssatzung kann jedoch je nach Bodenbeschaffenheit auch eine längere Ruhezeit vorsehen. Für den selben Zeitraum gilt dann auch ein Nutzungsrecht für das Grab. Ist es abgelaufen, kann das Grab aufgelöst oder in manchen Fällen von den Angehörigen auch verlängert werden.