Notbremse im Zug
Verfasser: pr-gateway on Friday, 24 July 2020ARAG Experten erklären, wann es erlaubt ist, im Zug die Notbremse zu ziehen
Ob roter Hebel oder gleichfarbiger Knopf - wer die Notbremse in einem Zug missbräuchlich zieht, macht sich unter Umständen strafbar. Diese Warnung macht Fahrgästen die Entscheidung vermutlich nicht leichter, die Notbremse zu betätigen - selbst wenn wirklich Gefahr im Verzug ist. Um Berührungsängste auszuräumen, erklären die ARAG Experten, in welchen Fällen ein Nothalt unbedingt eingeleitet werden sollte.
Notbremse ziehen erlaubt
Die wohl einfachste und unstrittigste Entscheidung zum Betätigen der Notbremse ist Feuer- oder Rauchentwicklung im Zug. Doch es gibt auch andere, weniger eindeutige Situationen, in denen der Zug unbedingt stoppen sollte, weil eine konkrete Gefährdung für den Bahnverkehr oder die Fahrgäste besteht. Ist beispielsweise an der Haltestelle ein Fahrgast in der Tür eingeklemmt, der beim Anfahren des Zuges mitgeschleift werden würde, ist ein Nothalt zwingend erforderlich. Auch wenn eine Entgleisung des Zuges drohen sollte, ist die Notwendigkeit einer Notbremsung keine Frage.