4.0 - 1.0 - 6.0: Die Erfolgsformel für zeitgemäße und rechtskonforme Arbeitszeiterfassung
Verfasser: pr-gateway on Monday, 20 May 2019
Das Mitte Mai 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefällte Urteil zur Arbeitszeiterfassung sorgt seit seiner Bekanntgabe für kontroverse Diskussionen. Im Urteil vom 14. Mai 2019 fordert der EuGH die Mitgliedsstaaten auf, Regelungen zu erlassen, mit denen sie die Arbeitgeber verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Während hier in Deutschland von Arbeitnehmerseite bzw. Gewerkschaften wartungsgemäß positiv auf das Urteil reagiert wurde, sehen die deutschen Arbeitgeber die Sache naturgemäß etwas anders.
"Wir Arbeitgeber sind gegen die generelle Wiedereinführung der Stechuhr im 21. Jahrhundert: Auf die Anforderungen einer Arbeitswelt 4.0 kann man nicht mit einer Arbeitszeiterfassung 1.0 reagieren." So zitieren die ARD Tagesthemen die Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände im Beitrag vom 14.5.19 (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/eugh-arbeitszeiten-107.html).
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