ProService informiert: Papiergoldanlage gleichfalls steuerfrei
Verfasser: pr-gateway on Friday, 18 May 2018
Gold wird hauptsächlich in physischer Form geschätzt. Der Erwerb erfolgt mehrwertsteuerfrei. Viele Anleger investieren jedoch auch in Papiergold. Wie wird jedoch Papiergold besteuert?
Gold hat den Ruf einer sehr werbeständigen Kapitalanlage. Die Erwerbsmöglichkeiten sind vielfältig. Während der defensive Anleger eher Barrengold oder Goldmünzen kauft, sieht der spekulativere Anlegertyp seine Anlage eher im Papiergold, in Gold-Zertifikaten (ETC). Die Besteuerung von Gold-Zertifikaten wie z.B. Xetra-Gold, erfolgt anders als bei normalen Zertifikaten. Xetra Gold ist ein sogenanntes Exchange-Traded Commodity (ETC) und wird von der Deutsche Börse Commodities GmbH herausgegeben. Anhand dieses Anteilscheins ist es dem Inhaber möglich, auf einfache Weise an der Entwicklung des Goldkurses teilzuhaben. Die Gold-Lagerung entfällt, da diese der Emittent übernimmt. Jedoch werden nicht 100 Prozent der verbrieften Rechte auf Gold in physischem Gold gehalten. Das zieht automatisch das Problem nach sich, dass bei kompletter Auslieferung an alle Kunden einige leer ausgehen würden.