Klinik Delmenhorst: Betriebsbedingte Kündigungen unwirksam?
Verfasser: pr-gateway on Monday, 2 April 2018Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Die Klinik Delmenhorst hat 130 Mitarbeitern betriebsbedingt gekündigt. Zur Auswahl der betroffenen Mitarbeiter hat die Klinik auch Kriterien zugrunde gelegt, wie: eine durchmischte Altersstruktur oder die Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern, deren Ehepartner gerade von einem anderen Arbeitgeber in der Region gekündigt wurden. Darüber berichtet die Nordwest-Zeitung am 09.03.2018. Nur: Es gilt das Kündigungsschutzgesetz und das macht für betriebsbedingte Kündigungen bestimmte Vorgaben, die mit den oben genannten Kriterien nicht unbedingt übereinstimmen.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss das Unternehmen folgendes beachten: Nach dem sogenannten Ultima-ratio-Prinzip ist eine betriebsbedingte Kündigung nur dann erlaubt, wenn kein milderes Mittel in Frage kommt, wenn also kein anderer Arbeitsplatz im Unternehmen in Frage kommt. Nur dann darf der Arbeitgeber zu betriebsbedingten Kündigungen greifen. Dabei muss der Arbeitgeber eine den Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes entsprechende korrekte Sozialauswahl durchführen.