Verlängerung der Probezeit: wie können Arbeitgeber vorgehen? (Teil 2)
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 23 February 2017Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeitgeber haben in der Praxis mitunter aus verschiedenen Gründen ein Interesse daran, den Arbeitnehmer auch nach Ablauf eines halben Jahres noch zu erproben. Manchmal ist der Arbeitnehmer zeitweise krankheitsbedingt ausgefallen oder der Arbeitgeber hat sich aus anderen Gründen noch keine abschließende Meinung bilden können. Arbeitgebern geht es dann in erster Linie darum, auch später noch das Arbeitsverhältnis ohne Probleme beenden zu können. Im Hinblick auf den Kündigungsschutz, der für Arbeitnehmer regelmäßig nach einem halben Jahr greift, nützt dafür eine schlichte Verlängerung der Probezeit nicht. Auch eine nachträgliche Befristung wäre in der Regel nach § 14 Abs. S. 2 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) unwirksam.