Bettina Selzer, Rechtsanwältin und Notar aus Frankfurt, gibt Hinweise zur GmbH-Gründung
Frankfurt, 23. Februar 2017 - Für die Gründung einer GmbH benötigt man in Deutschland die Mithilfe eines Notars. Die anfallenden Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und umfassen im Wesentlichen bereits alle wichtigen Punkte, die bei der GmbH-Gründung formal zu beachten sind.
Auf Basis der gültigen Rechtslagen biete der Notar damit die Gründung einer GmbH schnell, kompetent und quasi zum gesetzlich geregelten festen Preis an, betont Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer aus Frankfurt, die mit ihrer Kanzlei Selzer Reiff Rechtsanwälte Notar zahlreiche GmbH-Gründungen begleitet hat und Unternehmen auch im weiteren Geschäftsverlauf juristisch betreut.