BGH: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bleibt falsch
Verfasser: pr-gateway on Friday, 24 February 2017BGH: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bleibt falsch
Falsch bleibt falsch. Das gilt auch für fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Verbraucherdarlehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 21. Februar 2017 klargestellt (Az.: XI ZR 381/16).
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bei der Vergabe von Immobiliendarlehen haben Banken und Sparkassen häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Das hat zur Folge, dass die Darlehensverträge auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden können. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung wird auch nicht dadurch korrigiert, wenn die Vertragsparteien bei der Unterzeichnung der Vertragsunterlagen gemeinsam anwesend sind und den eigentlichen Sinn der Belehrung richtig verstanden haben. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass der Fehler dadurch nicht geheilt werden kann und die korrekte Belehrung des Verbrauchers zwingend in Textform erfolgen muss. Zudem bekräftigte der BGH, dass auch eine Aufhebungsvereinbarung und eine geleistete Vorfälligkeitsentschädigung einem späteren Widerruf des Darlehensvertrags nicht entgegenstehen.