Fristlose Kündigung wegen Beleidigung: worauf Arbeitnehmer achten sollten
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 8 June 2017Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Bei unbedachten Äußerungen droht Kündigung
Bei einer Besprechung gibt es Streit. Der Chef maßregelt den Arbeitnehmer, kritisiert seine Arbeitsleistung, bis ins Detail. Der Arbeitnehmer hält dagegen, wehrt sich, fühlt sich ungerecht behandelt, lässt endlich mal Dampf ab, und dann fällt es, das Wort "Arschloch". Wenige Tage später erhält der Arbeitnehmer dafür die fristlose Kündigung, wegen Beleidigung seines Vorgesetzten. Einen solchen Fall entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein am 24.01.2017 zugunsten des Arbeitgebers, den der fristlos gekündigte Mitarbeiter beleidigt hatte als "soziales Arschloch" (Urteil vom 24. Januar 2017 - 3 Sa 244/16 - PM vom 4.5.2017).
Nicht jede Beleidigung rechtfertigt Kündigung