Vize-Direktor des Landesinstituts für Rechtsmedizin Brandenburg: Stasi-Tätigkeit und Kündigung
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 9 February 2017Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Vize-Direktor des Landesinstituts für Rechtsmedizin Brandenburg: Stasi-Tätigkeit verschwiegen, gekündigt und mit Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erfolgreich. Eine vorläufige Einschätzung von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck.
Dem Vize-Direktor des Landesinstituts für Rechtsmedizin Brandenburg war laut Pressemeldung der Potsdamer Neuesten Nachrichten (PNN) vom 8.2.2017 vom Land Brandenburg fristlos gekündigt worden, weil er seine frühere Stasitätigkeit als "inoffizieller Mitarbeiter" gleich zweimal verschwiegen haben soll. Das erste Mal 1991 und dann erneut im Oktober 2016. Für Anstellungen von Behördenleitern an aufwärts ist seit 2012 in Brandenburg eine Überprüfung auf Tätigkeit für die Staatssicherheit der DDR eingeführt worden. Der Vizedirektor erhob Kündigungsschutzklage und obsiegte in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht Potsdam. Das Arbeitsgericht sah laut der Pressemeldung der PNN die Verdienste nach der Wende im Landesinstitut für Rechtsmedizin im Vergleich zu der Lüge als schwerwiegender an.