"Neujahrsputz in der privaten Ablage" - Verbraucherinformation des D.A.S. Leistungsservice
Verfasser: pr-gateway on Monday, 12 December 2016Die wichtigsten Aufbewahrungsfristen für Privathaushalte
Quelle: ERGO Group
Kontoauszüge, Steuerbescheide, Handwerkerrechnungen oder Kassenbons: Im Laufe eines Jahres sammeln sich zu Hause jede Menge Belege an. Der Jahreswechsel ist ein guter Anlass, Ordnung in die Zettelwirtschaft zu bringen. Viele wissen aber nicht, welche Belege im Papierkorb landen können und welche sie aufbewahren müssen. Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), gibt einen Überblick über die sogenannten Aufbewahrungsfristen.
Wer mit einem aufgeräumten Schreibtisch in das neue Jahr starten möchte, weiß oft nicht, wohin mit den Schriftstücken: In die Ablage P oder in einen Ordner? Im Gegensatz zu Unternehmern oder Selbstständigen gelten für Arbeitnehmer und im privaten Bereich deutlich weniger gesetzliche Aufbewahrungsfristen. Allerdings dient die Aufbewahrung ausgewählter Unterlagen dem persönlichen Interesse. Die Dokumentation beispielsweise von Reklamationen oder von Rentenansprüchen kann helfen, die eigenen Rechte geltend zu machen.