BGH zu Lockvogelangeboten: Ware muss in angemessener Menge verfügbar sein
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 14 June 2016BGH zu Lockvogelangeboten: Ware muss in angemessener Menge verfügbar sein
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Werbung mit Lockvogelangeboten ist beliebt. Allerdings muss dafür gesorgt sein, dass die Ware in angemessener Menge vorhanden ist. Das geht aus einem Urteil des BGH hervor (Az.: I ZR 92/14).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im konkreten Fall hatte ein Verbraucherschutzverein die Werbung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-ma...)eines Discounters für ein Smartphone beanstandet.