Widerruf von Darlehen: OLG Brandenburg stärkt Widerrufsrecht
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 15 November 2016Widerruf von Darlehen: OLG Brandenburg stärkt Widerrufsrecht
Auch das OLG Brandenburg stellt sich in Sachen Darlehenswiderruf auf Seiten der Verbraucher und erklärte einen Jahre nach Abschluss des Darlehens erklärten Widerruf für wirksam (4 U 125/15).
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Oberlandesgericht Brandenburg verdeutlichte mit Urteil vom 1. Juni 2016 noch einmal, dass schon geringfügige Abweichungen von der jeweils gültigen Musterwiderrufsbelehrung dazu führen, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und die Widerrufsfrist deshalb nie in Lauf gesetzt wurde. In der Konsequenz kann ein Darlehen daher auch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen werden.
Vor dem OLG Brandenburg stritten sich die Parteien über die Wirksamkeit eines Widerrufs. Die Verbraucher hatten 2006 ein Immobiliendarlehen aufgenommen. Im Frühling 2014 traten sie an ihre Bank mit dem Wunsch heran, die Verzinsung des Darlehens an die marktüblichen Bedingungen anzupassen. Das Ansinnen blieb erfolglos und so erklärten die Verbraucher den Widerruf, da die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sei.