Informationen zum Immobilienkaufvertrag
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 11 October 2016Kauf von Häusern, Grundstücken und Wohnungen: Worauf beim Immobilienkaufvertrag zu achten ist und wie der Notar hierbei Käufer und Verkäufer unterstützt
Frankfurt, 11. Oktober 2016 - Der Kauf einer Immobilie wird durch einen sogenannten Immobilienkaufvertrag oder Grundstückskaufvertrag besiegelt. Der Notar unterstützt Verkäufer und Käufer bei der Gestaltung des Kaufvertrags und der gesetzlich vorgeschriebenen Beurkundung. Warum der Gesetzgeber dies vorsieht, wie der Notar Käufer und Verkäufer von Immobilien unterstützt und worauf man achten muss, erklärt Bettina Selzer, Rechtsanwältin und Notarin aus Frankfurt in einem neuen Fachartikel auf der Homepage der Kanzlei SELZER REIFF Rechtsanwälte Notar.
In Deutschland besteht bei Grundstücks- und Immobiliengeschäften Notarpflicht. Ein Immobilienkaufvertrag oder Grundstückskaufvertrag muss also von einem Notar aufgesetzt und beurkundet werden. Andernfalls ist der Vertrag nicht rechtsgültig.