Kündigung durch den Insolvenzverwalter
Verfasser: pr-gateway on Friday, 28 October 2016Kündigungsschutzklage gegen Insolvenzverwalter
Kündigung durch den Insolvenzverwalter
die Eröffnung des Insolvenzverfahrens als solche lässt den Bestand eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich unberührt. Dies ist in der Insolvenzordnung in § 108 InsO geregelt. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt der Insolvenzverwalter anstatt der Insolvenzschuldnerin oder des Insolvenzschuldners in sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsergebnis ein. Insbesondere ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, die Löhne zu zahlen und die Gehälter eilen schließlich aller vertraglich geschuldete Zulagen, Nebenleistungen und Provisionen. Hierzu gehört auch die Gewährung der Sachbezüge wie zum Beispiel die Gewährung eines Dienstfahrzeugs zur privaten Nutzung.