FG München: Voraussetzungen für die Befreiung von der Erbschaftssteuer beim Familienheim
Verfasser: pr-gateway on Monday, 20 June 2016FG München: Voraussetzungen für die Befreiung von der Erbschaftssteuer beim Familienheim
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Familienheime können nur dann an steuerfrei an den Ehepartner oder die Kinder vererbt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das geht aus einem aktuellen Urteil des FG München hervor.