Kündigung wegen Kritik am Chef?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 6 October 2016Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Auf unserem YouTube-Kanal hat zuletzt mal wieder jemand eine Zuschauerfrage gestellt und wollte wissen, ob man eine Kündigung zu befürchten hat, wenn man sich gegenüber seinem Arbeitgeber im Ton vergriffen und ihn heftig kritisiert hat. Wie ist ein solcher Fall zu beurteilen?
Fachanwalt Bredereck: Zunächst einmal muss man sehen, was "im Ton vergriffen" hier bedeutet. Wenn der Arbeitnehmer seinem Chef eine Beleidigung an den Kopf wirft, dann droht tatsächlich eine Kündigung. Sofern es sich um eine Beleidigung von einigem Gewicht handelt, kann der Arbeitgeber unter Umständen sogar fristlos ohne vorherige Abmahnung kündigen.
Maximilian Renger: Und wenn man "nur" in relativ ruppiger Art und Weise Kritik geäußert hat?